Sichtschutz für Garten, Terrasse und Balkon für Privatsphäre

Ein schöner, gemütlicher Sichtschutz kann Wunder bewirken. Zum einen schützt er vor neugierige Blicke und schafft erholsame Ruhe und zum anderen eignet er sich auch wunderbar als Windschutz. Nützlich ist ein Sichtschutz sowohl zum Einzäunen eines ganzen Grundstücks als auch um lediglich einen Teilbereich der Terrasse oder des Balkons zu schützen.

Für wen eignet sich ein Sichtschutz

Jeder, der über ein frei einsehbares Grundstück, Terrasse oder einen offenen Balkon verfügt, ist mit einem Sichtschutz gut bedient. Ebenso eignet sich dieser hervorragend für Plätze, die entweder sehr windig sind, oder aber auch nur, um den Platz der „Ruhe“ gemütlicher zu gestalten.

Selbst im gewerblichen Bereich ist ein Sichtschutz sehr interessant, da auf diese Weise die Nachbartische etwa im Freien voneinander abgegrenzt werden können und der Sichtschutz auch vor Wind schützt.

Welche Arten Sichtschutze gibt es?

Angefangen von Sichtschutznetze und natürlichen Ausführungen, die gepflanzt werden, jedoch unter Umständen einige Jahre benötigen, die gewünschte Höhe und Dichte zu erreichen, sind die häufigsten Ausführungen heutzutage aus Textil. Glas, Kunststoff oder Elemente, die aus Holz bestehen. Eine gebräuchliche Lösung sind WPC-Sichtschutzzäune oder welche aus Glas, welches nicht durchsichtig ist.

Können Sichtschutze selbst montiert werden?

Grundsätzlich erst einmal ja. Je nach Ausführung des Sichtschutzes sollte jedoch handwerkliches Geschick und das nötige Werkzeug dazu vorhanden sein. Sollten ein Grundstück mit einem Sichtschutz eingezäunt werden, so werden diese hauptsächlich einbetoniert oder auf Betonsockel verschraubt.

Sofern ein Sichtschutz auf einem Balkon montiert werden soll, kann dies je nach vorliegenden Bedingungen teils an der Hausfassade und zusätzlich im Balkonfundament verschraubt werden. Unter Umständen bietet sich auch die Möglichkeit an, den Sichtschutz an einem bereits vorhandenen Gitter zu befestigen.

Sollte ein Sichtschutz auf einer Terrasse installiert werden, so kann es gut sein, dass an der Hausfassade verankert wird, aber auch zusätzlich ein Betonfundament oder Sockel errichtet werden muss. Sollte die Terrasse über ein solides Fundament verfügen, können die Sichtschutzelemente natürlich auch darauf befestigt werden.

Benötigt ein Sichtschutz eine Baugenehmigung?

Sofern Sie beim Sichtschutzbau den Richtwert von 1,70 Meter bis 1,90 Meter nicht überschreiten, ist für gewöhnlich keine Genehmigung notwendig. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – an dieser Stelle sollten die Auflagen sodann für Ihre Gegend erfragt werden.

Bei den meisten Gemeinden ist jedoch eine Einfriedung bis 1,80 Meter ohne Genehmigung möglich. Zu beachten sind jedoch auf alle Fälle die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere jene, die zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen – gewöhnlich sind dies 50 Zentimeter zum Nachbarn hin.

Auch dies sollte vorweg geklärt werden, da es laut Baurecht gut sein kann, dass lediglich einer der Parteien (Sie oder der Nachbar) ein Zaun errichten darf. Dies geschieht sodann auf dem Grundstücksteil des Bauherrn mit einem Abstand von 50 Zentimetern zum Nachbarn hin. Selten, aber möglich kann es auch sein, dass ein Zaun genau auf die gemeinsame Grundstücksmarkierung errichtet werden muss.