Sichtschutz auf dem Grundstück errichten – das ist möglich

Was gilt als Sichtschutz, um bestimmte Bereiche eines Grundstücks vor den Blicken vorbeilaufender Passanten zu schützen? Auch ein Firmengelände, welches sensible Arbeiten durchführt, ist berechtigterweise abzugrenzen, denn nur so wahren Unternehmen ihr Eigentums- und Hausrecht. Fachfirmen bieten verschiedene Lösungen, um einen Schutz für die Sicht aufzustellen, hierbei sind jedoch die Vorschriften von Land und der Kommune einzuhalten.

Sichtschutz – Hecke

Die Hecke ist der natürlichste Sichtschutz und wird als lebende Abgrenzung bezeichnet. Hecken sind regelmäßig zu beschneiden, mit Ausnahme der Brutzeit, falls Vögel dort ein Nest gebaut haben.

Stein- oder Betonmauer

Eine Stein- oder Betonmauer ist einer der stabilsten optischen Abgrenzungen zwischen Grundstücken und zur Straße. Vorbeilaufende Bürger können nicht auf das Grundstück blicken, wenn die Höhe entsprechend angepasst wird.

Holz- oder Metallzaun

Holz ist ein stilles natürliches Material, Metall weist eine gewisse Härte auf und beide bedürfen einer Legierung, um allen Witterungen stand zu halten. Der Sichtschutz kann selbst errichtet werden, die Baumaterialien gibt es in verschiedenen Fachbetrieben.

Baumreihe

Baumreihen sind ein natürlicher Schutz, allerdings bieten sie zu viele Lücken im unteren Stammbereich und verhindern nicht gänzlich den unbefugten Zutritt Dritter auf das Grundstück.

Sichtschutz – Landesvorschriften einhalten

Jedes Bundesland legt die Vorschriften für das Errichten von Sichtschutz und Zäunen fest. Allgemein gilt, dass ein Bauwerk dieser Kategorie unter einer Höhe von 180 Zentimeter nicht genehmigungspflichtig ist. Demnach reicht es aus, wenn die Höhe eingehalten wird und der Schutz mit einem Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück oder zur Straße aufgebaut wird.

Weitere kommunale Vorgaben zum Sichtschutz sind dem Bauamt der Kommune zu entnehmen, in der das Bauwerk errichtet werden soll. Kommunen dürfen örtliche Besonderheiten berücksichtigen und eigene Vorgaben erlassen.